Diese Unterklasse umfasst: – Kreditinstitute, die ausschließlich oder überwiegend den Real- oder Kommunalkredit pflegen und sich durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen oder Aufnahme langfristiger Mittel refinanzieren: ● private Hypothekenbanken einschließlich Schiffsbanken ● öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1) – Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)
Realkreditinstitute