Diese Unterklasse umfasst: – Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bauspareinlagen entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen ihren Bausparern Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren: ● private Bausparkassen ● öffentliche Bausparkassen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Gewährung von Wohnungsbaukrediten durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (s. 64.92.1) – Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen (s. 66.19.0)
Bausparkassen