Diese Unterklasse umfasst: – Wahrnehmung der rechtlichen Interessen einer Partei gegenüber einer anderen Partei durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen: ● Beratung und Vertretung in Zivilverfahren ● Beratung und Vertretung in Strafverfahren ● Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen ● Vorbereitung von Verträgen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)
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