Diese Unterklasse umfasst: – Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Parteien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes durch Patentanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen: ● Beratung in Schutzrechtsangelegenheiten und rechtliche Vertretung gegenüber Dritten ● Vertretung in Verfahren vor Patent- und Markenämtern und Patentgerichten ● Vertretung in Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Zurücknahme eines Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz vor Gerichten ● Vertretung in Verfahren vor dem Bundessortenamt u. ä. Institutionen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)
Patentanwaltskanzleien