Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014)



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71 Hochbauten

Hochbauten sind Bauwerke, die sich im Allgemeinen wesentlich über die Erdoberfläche erheben.

Zu den Hochbauten zählen aus technischen Gründen auch solche selbstständig benutzbaren unterirdischen Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen (z.B. Schutzraumtiefbunker, unterirdische Krankenhäuser, unterirdische Ladenzentren und Produktionsstätten, Tiefgaragen).

Nicht den Hochbauten sondern den Tiefbauten werden - in Anpassung an die "Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften (NACE) - die folgenden Bauwerke zugeordnet, die nach ihrer bautechnischen Gestaltung an sich Hochbauten sind: Hochbahnkonstruktionen, oberirdische Rohrleitungen (soweit nicht Teile von Produktionsanlagen), Fernmelde-, Radar-, Fernsehmaste, Freileitungen, Freileitungsmaste, Mobilfunkanlagen, Windkraftanlagen,  Verkehrssignalanlagen, Straßenbeleuchtungen u .ä. Bauwerke.

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Hochbauten

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