Einfamilienhäuser sind Wohngebäude mit einer Wohnung. Hierzu gehören: Bauernhäuser 1) Dienstwohngebäude 1) Eigenheime 1) Ferienhäuser 1) Forsthäuser 1) Kleinsiedlungshäuser 1) Landwirtschaftliche Wohngebäude 1) Landhäuser 1) Pfarrhäuser 1) Reihenhäuser 1) Wochenendhäuser 1)
Hierzu gehören nicht: Wohnheime (s. 7117) Unterkünfte (s. 7130 00) Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (s. 7155 00) Garagengebäude (s. 7157 4) Behelfsmäßige Nichtwohnbauten (s. 717) ---------- 1) Mit einer Wohnung.
Einfamilienhäuser (Wohngebäude mit einer Wohnung)