Zweifamilienhäuser sind Wohngebäude mit zwei Wohnungen. Hierzu gehören: Bauernhäuser 2) Dienstwohngebäude 2) Eigenheime 2) Ferienhäuser 2) Forsthäuser 2) Kleinsiedlungshäuser 2) Landhäuser 2) Landwirtschaftliche Wohngebäude 2) Pfarrhäuser 2) Reihenhäuser 2) Sommerhäuser 2) Wochenendhäuser 2)
Hierzu gehören nicht: Wohnheime (s. 7117) Unterkünfte (s. 7130 00) Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (s. 7155 00) Garagengebäude (s. 7157 4) ---------- 2) Mit zwei Wohnungen.
Zweifamilienhäuser (Wohngebäude mit zwei Wohnungen)