Mehrfamilienhäuser sind Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen. Sie unterscheiden sich von den Wohnheimen u.a. dadurch, dass sie in der Regel nicht einem bestimmten Personenkreis vorbehalten sind und keinen Wohnheimcharakter haben. Hierzu gehören: Appartementhäuser 3) Bauernhäuser 3) Dienstwohngebäude 3) Ferienhäuser 3) Forsthäuser 3) Hochhäuser 3) Landwirtschaftliche Wohngebäude 3) Landhäuser 3) Mehrgenerationenhäuser 3) Pfarrhäuser 3) Reihenhäuser 3) Sommerhäuser 3 Wochenendhäuser 3)
Hierzu gehören nicht: Wohnheime (s. 7117) Unterkünfte (s. 7130 00) Erholungs-und Ferienheime (s. 7151 65) Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (s. 7155 00) Heizungsgebäude (s. 7157 12) Garagengebäude (s. 7157 4) Gaststättengebäude mit Beherbergung (s. 7157 50) ---------- 3) Mit drei oder mehr Wohnungen.
Mehrfamilienhäuser (Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen; ohne Wohnheime)