Wohnheime für Schüler sind zur Unterbringung von Schülern einer oder mehrerer Unterrichtsanstalten bestimmt. Sie sind den Unterrichtsanstalten nicht unmittelbar angeschlossen. Hierzu gehören: Konvikte 4) Mädchenwohnheime 4) Schülerheime 4) Schülerwohnheime 4) Stifte 4)
Hierzu gehören nicht: Wohnheime für Schwesternschülerinnen (s. 7117 40) Heime von Unterrichtsanstalten (s. 7151 70) ---------- 4) Soweit Wohnheime für Schüler.
Wohnheime für Schüler