Hierzu gehören: Arbeiterheime 8) Arbeiterwohnheime 8) Berufstätigenheime 8) Berufstätigenwohnheime 8) Bruderhäuser 8) Fernfahrerheime 8) Gesellenheime 8) Jungarbeiterheime 8) Junggesellenheime 8) Jungmännerheime 8) Konvikte 8) Schifferheime 8) Seemannsheime 8) Stifte 8) Unternehmenseigene Arbeiterwohnheime 8) Wohnheime 8)
Hierzu gehören nicht: Wohnheime für Behinderte (s. 7117 8) Wohnheim für Pflegepersonal (s. 7117 51) Baracken u.a. Unterkünfte (s. 7130 00) ---------- 8) Soweit Wohnheime für sonstige inländische Berufstätige (ohne Gebäude mit Dienstwohnungen).
Wohnheime für sonstige inländische Berufstätige (ohne Gebäude mit Dienstwohnungen)