Hierzu gehören: Arbeiterheime 9) Arbeiterwohnheime 9) Berufstätigenheime 9) Berufstätigenwohnheime 9) Fernfahrerheime 9) Gastarbeiterunterkunftsgebäude 9) Gesellenheime 9) Jungarbeiterheime 9) Junggesellenheime 9) Jungmännerheime 9) Konvikte 9) Ledigenheime 9) Ledigenwohnheime 9) Schifferheime 9) Seemannsheime 9) Stifte 9) Unternehmenseigene Arbeiterwohnheime 9) Wohnheime 9)
Hierzu gehören nicht: Wohnheime für Pflegepersonal (s. 7117 51) Baracken u.a. Unterkünfte (s. 7130 00) ---------- 9) Soweit Wohnheime für sonstige ausländische Berufstätige.
Wohnheime für sonstige ausländische Berufstätige