Das Altenheim ist eine Einrichtung, in der alte Menschen, die bei der Aufnahme in der Regel zur Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr im Stande, aber nicht pflegebedürftig sind, voll versorgt und betreut werden. Für vorrübergehende oder dauernd pflegebedürftige alte Menschen werden die erforderlichen Hilfen in der Pflegeabteilung des Altenheims gewährt. Die Pflegeabteilung ist nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung zum mindesten auf eine altersgerechte Grundpflege ausgerichtet. Hierzu gehören: Altenheime Diakonenhäuser 11) Diakonissenanstalten 11) Diakonissenhäuser 11) Feierabendhäuser 11) Feierabendheime 11) Frauenstifte 11) Hospize 11) Rentnerheime 11) Schwesternhäuser 11) Schwesternheime 11) Schwesternwohnheime 11) Seefahreraltenheime Spitale 11) Stifte 11) Versorgungsheime 11) Wohnheime 11)
Hierzu gehören nicht: Altenwohnheime (s. 7117 71) Wohnheime für Behinderte (s. 7117 80) Altenpflegeheime (s. 7151 30) ---------- 11) Soweit Altenheime.
Altenheime