Wohnheime für Behinderte sind Wohngebäude, die in Anlage, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen Rechnung tragen und sie in die Lage versetzen sollen, ein selbständiges Leben zu führen. Hierzu zählen nicht Anstaltsgebäude, die für pflegebedürftige behinderte Menschen bestimmt sind oder die der Eingliederung behinderter Menschen dienen. Hierzu gehören: Behindertenheime 12) Blindenanstalten 12) Blindenheime 12) Gehörlosenheime 12 ) Heime für Gehörlose 12) Heime für Körperbehinderte 12) Hirnverletztenheime 12) Stifte 12) Taubstummenanstalten 12) Taubstummenheime 12) Wohnheime für Behinderte
Hierzu gehören nicht: Heilanstalten (s. 7151 1) Anstaltsgebäude für die Eingliederung und Pflege Behinderter (s. 7151 2) ---------- 12) Soweit Wohnheime für Behinderte.
Wohnheime für Behinderte