Inhalt:
Angehörige dieser Berufe bestimmen, formulieren und leiten die Politiken nationaler, staatlicher, regionaler oder lokaler Regierungen und internationaler Regierungsbehörden. Sie formulieren, ratifizieren oder ändern Gesetze, öffentliche Regelungen und Bestimmungen oder heben sie auf. Zu dieser Berufsgattung zählen gewählte und nicht gewählte Mitglieder von Parlamenten, Räten und Regierungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
den Vorsitz übernehmen oder an den Verfahren gesetzgebender Körperschaften und von Verwaltungsräten von nationalen, staatlichen, regionalen oder lokalen Regierungen oder gesetzgebenden Versammlungen teilnehmen
die Politik nationaler, staatlicher, regionaler oder lokaler Regierungen bestimmen, formulieren und leiten
Gesetze, öffentliche Regelungen und Bestimmungen formulieren, ratifizieren, ändern oder aufheben
Angelegenheiten untersuchen, die für die Öffentlichkeit von Belang sind, und die Interessen der von ihnen vertretenen Wähler/innen vertreten
politische Gestaltungs- und Repräsentationsaufgaben wahrnehmen, in staatlichen Verwaltungsräten oder offiziellen Ausschüssen Mitglied sein
kommunale Funktionen wahrnehmen und an Treffen teilnehmen, mit dem Ziel, Dienstleistungen für die Gemeinde zu erbringen, Informationen über Regierungspläne bereitstellen
die sachgerechte Erledigung der Aufgaben verantworten, Weisungen zur sach- und termingerechten Erledigung an leitende Verwaltungsbeamte/-beamtinnen geben
Verhandlungen mit anderen Gesetzgebern und Vertretern von Interessengruppen zwecks Ausgleich verschiedener Interessen führen, politische Richtlinien formulieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
71214 Angehörige gesetzgebender Körperschaften – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
7310 Berufe in Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung (ohne Spezialisierung)
7329 Aufsichts- und Führungskräfte – Verwaltung