Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




7123 Betriebsinterne Wahlämter

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe üben betriebsinterne Wahlämter aus. Sie planen, leiten und koordinieren politische Richtlinien, die die Aktivitäten eines Unternehmens oder einer Organisation in den Bereichen Personal- und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Aktivitäten, Politiken und Praktiken eines Unternehmens oder einer Organisation in den Bereichen Personal- und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen planen, leiten und koordinieren 


die Interessen und Belange der Arbeitnehmer/innen vertreten, Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern entgegennehmen und bei Verstößen im Betrieb als Ansprechpartner/in fungieren, z. B. bei Diskriminierung am Arbeitsplatz 


die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften überwachen, die in Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind 


Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter, ausländischer und älterer Arbeitnehmer/innen  sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf planen und organisieren 


bei Einstellungen und Personalmaßnahmen Mitsprache ausüben  


Verhandlungen und Verfahren für die Festlegung von Gehaltsstrukturen und -höhen planen und organisieren sowie Beratungen mit Arbeitnehmer/innen über die Beschäftigungsbedingungen führen 


Informationsveranstaltungen, Personalversammlungen u.Ä. organisieren, um die Mitarbeiter/innen über relevante Neuerungen im Betrieb zu berichten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


71234 Betriebsinterne Wahlämter – hoch komplexe Tätigkeiten

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Kurztitel

Betriebsinterne Wahlämter

4Berufsuntergruppe

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