Inhalt:
Angehörige dieser Berufe üben betriebsinterne Wahlämter aus. Sie planen, leiten und koordinieren politische Richtlinien, die die Aktivitäten eines Unternehmens oder einer Organisation in den Bereichen Personal- und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Aktivitäten, Politiken und Praktiken eines Unternehmens oder einer Organisation in den Bereichen Personal- und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen planen, leiten und koordinieren
die Interessen und Belange der Arbeitnehmer/innen vertreten, Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern entgegennehmen und bei Verstößen im Betrieb als Ansprechpartner/in fungieren, z. B. bei Diskriminierung am Arbeitsplatz
die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften überwachen, die in Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind
Maßnahmen zur Eingliederung schwerbehinderter, ausländischer und älterer Arbeitnehmer/innen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf planen und organisieren
bei Einstellungen und Personalmaßnahmen Mitsprache ausüben
Verhandlungen und Verfahren für die Festlegung von Gehaltsstrukturen und -höhen planen und organisieren sowie Beratungen mit Arbeitnehmer/innen über die Beschäftigungsbedingungen führen
Informationsveranstaltungen, Personalversammlungen u.Ä. organisieren, um die Mitarbeiter/innen über relevante Neuerungen im Betrieb zu berichten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
71234 Betriebsinterne Wahlämter – hoch komplexe Tätigkeiten
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