Altenpflege- und -krankenheime sind Gebäude von Einrichtungen, die der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger alter Menschen dienen. Sie sind nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der alten Menschen mit ärztlicher Hilfe zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes insbesondere durch aktivierende Pflege herbeizuführen. Hierzu gehören: Altenkrankenheime Diakonissenhäuser 20) Einrichtungen zur Pflege alter Menschen 20) Feierabendhäuser 20) Feierabendheime 20) Frauenstifte 20) Hospize 20) Pflegeheime 20) Rentnerheime 20) Schwesternhäuser 20) Schwesternheime 20) Spitäler 20) Stifte 20) Versorgungsheime 20)
Hierzu gehören nicht: Altenheime (s. 7117 75) Geriatrische Kliniken und Altenkrankenhäuser (s. 7151 1) ---------- 20) Soweit Altenpflege- oder -krankenheime.
Altenpflege- und -krankenheime