Ferien- und Erholungsheime sind Gebäude von Einrichtungen, in denen bestimmte Personen während der Ferien- und Erholungszeit betreut und verpflegt werden. In Ferien- und Erholungsheimen werden Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben. Hierzu zählen nicht Heime, in denen Personen vorübergehend während der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen betreut und verpflegt werden. Hierzu gehören: Altenerholungsheime Erholungsheime Erholungslager 23) Familienerholungsheime Familienferienheime Ferienheime Ferienhäuser zur Beherbergung Gästehäuser 23) Genesungsheime 23) Heime 23) Hütten 23) Jugenderholungsheime Jugendferienheime Jugenderholungslager Kindererholungsheime Kinderferienheime Kreisjugendlager 23) Kurheime 23) Naturfreundehäuser Wanderheime
Hierzu gehören nicht: Müttergenesungsheime (s. 7151 61) Heime von Familien und Jugendbildungsstätten (s. 7151 70) Hotels, Gasthöfe, Fremdenheime, Pensionen (s. 7157 50) ---------- 23) Soweit Ferien- und Erholungsheime.
Ferien- und Erholungsheime