Justizvollzugsanstaltsgebäude sind Anstaltsgebäude der Justizverwaltung, in denen mit bestimmten Sicherungsvorkehrungen Verurteilte oder Untersuchungshäftlinge untergebracht und verpflegt werden. Hierzu gehören: Justizvollzugsanstaltsgebäude für: jugendliche Strafgefangene, männliche Strafgefangene, weibliche Strafgefangene, Sicherungsverwahrte, Untersuchungshäftlinge
Hierzu gehören nicht: Krankenhäuser von Justizvollzugsanstalten (s. 7151 19) Erziehungsheime (s. 7151 50) Verwaltungsgebäude (s. 7153 9) Werkstattgebäude (s. 7157 1) Wäschereigebäude (s. 7157 95) Sportgebäude (s. 7159 8)
Justizvollzugsanstaltsgebäude