Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014)




7155 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude

Landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind Nichtwohngebäude, die überwiegend gärtnerischen, land-, forst-, tier- und fischereiwirtschaftlichen Zwecken dienen, z.B. der Unterbringung von Vieh, Vorräten, Maschinen, Geräten, Vor- und Enderzeugnissen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Hierzu zählen auch landwirtschaftliche Betriebsgebäude mit Wohnungen.

Hierzu gehören:

Almhütten 34)
Garagengebäude 34)
Gewächshäuser 34)
Hallen 34)
Kellerei- und Keltereigebäude von Winzern
Lagergebäude,-hallen 34)
Remisen 34)
Scheunen
Stallgebäude 34)
Warenlagergebäude 34)
Winzergebäude 34)
Hierzu gehören nicht:

Bauern - und Kleinsiedlungshäuser als Wohngebäude (s. 7111)
Büro- und Verwaltungsgebäude (s. 7153)
Sägewerke, Mühlen u.a. Gebäude von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben (s. 7157)
Kühlhäuser, Getreidesilos u. ä. Warenlagergebäude (s. 7157 3)
Gebäude für Tier- und Pflanzenhaltung in zoologischen und botanischen Gärten (s. 7159 57)
Schuppen u.a. behelfsmäßige Nichtwohnbauten (s. 7170 00)
Türme u. a. freistehende selbständige Konstruktionen (s. 7190 00)


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34) Soweit landwirtschaftliche Betriebsgebäude.

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Langtitel

Landwirtschaftliche Betriebsgebäude

3Klasse

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