Hierzu gehören: Atomkraftwerksgebäude Braun- und Steinkohlenkraftwerksgebäude Elektrizitätswerksgebäude Gaswerksgebäude Heizungsgebäude Heizwerksgebäude Kesselanlagen als Gebäude 36) Maschinenhäuser 36) Pumpenhäuser 36) Schalthäuser 36) Speicherkraftwerksgebäude Transformatorenhäuser Turbinenhäuser Überlandzentralen, Umformerstationen als Gebäude Umspannwerke als Gebäude Wasserkraftwerksgebäude Zentralfernheizungsgebäude
Hierzu gehören nicht: Warenlagergebäude (s. 7157 3) Schacht- und Stollenbauten des Berghaus (s. 7590 00) Biogasanlagen (s. 7190 00 bzw. 7531 00 ---------- 36) Soweit Gebäude der Energiegewinnung und -verteilung.
Gebäude der Energiegewinnung und -verteilung