Schlachthöfe und -häuser sind Nichtwohngebäude, in denen Tiere gegen Entgelt getötet, ausgenommen und zerlegt werden. Hierzu gehören: Hallen 40) Schlachthäuser Schlachthöfe Viehhöfe als Schlachthäuser
Hierzu gehören nicht: Fleischverarbeitungsgebäude (s. 7157 19) ---------- 40) Soweit Schlachthöfe und -häuser.
Schlachthöfe und -häuser