Hierzu gehören: Brauereigebäude Brennereigebäude Dentallabore Fabrikgebäude (auch von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben) Fischverarbeitungsgebäude Fleischverarbeitungsgebäude Großküchengebäude Hallen 41) Industrieöfen als Gebäude Kellerei- und Keltereigebäude (nicht von Winzern) Kesselanlagen als Gebäude 41) Laboratoriumsgebäude 41) Lehrwerkstattgebäude Maschinenhäuser 41) Meiereigebäude Modehäuser 41) Molkereigebäude Montagehallen 41) Mühlengebäude Nebenbetriebsgebäude der Landwirtschaft 41) Raffinerien als Gebäude Reparaturwerkstattgebäude 41) Ringöfen als Gebäude Sägewerksgebäude 41) Schmelzöfen als Gebäude Trocknungsanlagen als Gebäude Überdachter Lagerplatz für Werkzeuge Werkshallen 41) Werkstattgebäude 41) (auch von landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben)
Hierzu gehören nicht: Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (s. 7155 00) Schlachthöfe und -häuser (s. 7157 17) Modehäuser (als Handelsgebäude) (s. 7157 2) Warenlagergebäude (s. 7157 3) Freistehende selbständige Konstruktionen (s. 7190 00) ---------- 41) Soweit sonstige Fabrik- und Werkstattgebäude.
Sonstige Fabrik- und Werkstattgebäude