Filmtheater, Spielbanken u. Ä. sind Betriebsgebäude, in denen Besuchern aus kommerziellen Gründen die Möglichkeiten gegeben werden, sich durch Darbietungen oder durch die Nutzung von Spielautomaten u. Ä. zu vergnügen. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nicht der Hauptzweck. Hierzu gehören: Filmtheatergebäude Kasinogebäude Kinogebäude Lichtspielhäuser Lichtspieltheater Spielbankgebäude Spielsalongebäude Unterhaltungsgebäude (nicht für Tanzzwecke) Varietégebäude Vergnügungsgebäude (nicht für Tanzzwecke) Wettgebäude
Hierzu gehören nicht: Tanzgebäude, Caféhäuser u. ä. Gaststättengebäude ohne Beherbergung ( s.7157 71) Theater und Opernhäuser (s. 7159 53) Freizeit- und Gemeinschaftshäuser (s. 7159 9)
Filmtheater, Spielbanken und sonstige Gebäude für Unterhaltungszwecke, a. n. g.