Kinderkrippengebäude sind Nichtwohngebäude, in denen Kinder von 1/4 bis unter 3 Jahren ganztätig - während der üblichen Arbeits- und Geschäftszeit - oder für einen Teil des Tages regelmäßig betreut werden. Hierzu gehören: Kindergrippengebäude Krabbelstubengebäude
Hierzu gehören nicht: Säuglings- und Kinderheime (s. 7151 40)
Kinderkrippengebäude