Kindergartengebäude sind Nichtwohngebäude, in denen Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt ganztätig - während der üblichen Arbeits- und Geschäftszeit - oder für einen Teil des Tages regelmäßig betreut werden. Kinderhortgebäude sind Nichtwohngebäude, in denen Kinder, die eine Schule besuchen, vor und/oder nach der Schulzeit regelmäßig - während der üblichen Arbeits- und Geschäftszeit - betreut werden. Hierzu gehören: Kindergärten Kinderhorte Sonderkindergärten Sonderkinderhorte
Hierzu gehören nicht: Kinderkrippen (s. 7159 11) Schul- und Sonderschulkindergärten (s. 7159 21)
Kindergarten- und Kinderhortgebäude