Schulgebäude für allgemeinbildende Schulen sind Nichtwohngebäude, in denen Lernende der Grund- und Hauptschulen (Volksschulen), der Realschulen, der Gymnasien und der Sonderschulen unterrichtet werden. Schulgebäude von kombinierten allgemein- und berufsbildenden Schulen zählen nicht hierzu. Hierzu gehören Schulgebäude von: Abendgymnasien Abendrealschulen Allgemeinbildende Schulen Alumnatschulen Anstaltsschulen (allgemeinbildende) Aufbaugymnasien Aufbauschulen Beobachtungsschulen Blindenschulen Frauenoberschulen (Gymnasien) Gehörlosenschulen Gesamtschulen Grundschulen Gymnasien Hauptschulen Internatsschulen Kollegs Klosterschulen und Konvikte (allgemeinbildende) Landschulheime (allgemeinbildende) Mittelpunktschulen Oberschulen (Gymnasien) Ordensschulen (allgemeinbildende) Orientierungsstufe Pensionate (allgemeinbildende Schulen) Privatschulen (allgemeinbildende) Realschulen Schulen (allgemeinbildende) Schulen des Primärbereichs Schulen der Sekundarstufe 1 Schulen der Sekundarstufe 2 (allgemeinbildende) Schulkindergärten Schullandheime (Schulen) Schulzentren (allgemeinbildende) Schwerhörigenschulen Sehbehindertenschulen Sonderschulen (alle Behindertenarten) Sonderschulkindergärten Sprachheilschulen Volksschulen Vorklassen/Eingangsstufe Wirtschaftsgymnasien Wirtschaftsoberschulen (Gymnasien)
Hierzu gehören nicht: Schulgebäude von kombinierten allgemein- und berufsbildenden Schulen (s. 7159 27) Sportgebäude (s. 7159 8)
Schulgebäude von allgemeinbildenden Schulen