Hierzu gehören Schulgebäude von: Ballettschulen (nicht berufsbildende) Elternschulen Fahrschulen Familienbildungsstätten Fortbildungsstätten (nicht allgemein- oder berufsbildende) Gesangschulen (nicht berufsbildende) Handarbeitsschulen Heimvolkshochschulen (nicht Anstaltsgebäude) Landfrauenschulen Nähschulen Jugendbildungsstätten Nicht allgemein- oder berufsbildende Unterrichtsanstalten Rednerschulen Schulen (nicht allgemein-oder berufsbildende) Sportschulen (nicht berufsbildende) Sprachenschulen (nicht berufsbildende) Tanzschulen (nicht berufsbildende) Volkshochschulgebäude
Hierzu gehören nicht: Heime von Familien-, Jugendbildungsstätten u. Ä. (s. 7151 70)
Schulgebäude von nicht allgemein- und berufsbildenden Schulen, Volkshochschulgebäude