Hochschulgebäude für Lehr- und Forschungszwecke sind Hochschulgebäude, die sowohl Räume für Lehr- als auch für Forschungszwecke enthalten. Hierzu gehören: Hochschulgebäude 58) Institutsgebäude 58) Seminargebäude 58) ---------- 58) Soweit Hochschulgebäude für Lehr- und Forschungszwecke.
Hochschulgebäude für Lehr- und Forschungszwecke