Gebäude für Forschungszwecke sind Nichtwohngebäude, in denen mit besonderen technischen Betriebseinrichtungen wissenschaftliche Forschungen und Untersuchungen durchgeführt werden. Hochschulgebäude, die der Forschung dienen, und Gebäude der Gesundheitspflege gehören nicht hierher. Hierzu gehören: Erdbebenwarten 59) Forschungsgebäude 59) Institutsgebäude für Forschungszwecke 59) Kernforschungsgebäude 59) Laboratoriumsgebäude für Forschungszwecke 59) Landwirtschaftliche Versuchsanstalten Materialprüfanstaltsgebäude 59) Medizinische Forschungsgebäude 59) Meteorologische Gebäude Observatoriumsgebäude 59) Planetarien 59) Sternwarten 59) Wetterwarten 59) Wetterdienstgebäude 59)
Hierzu gehören nicht: Hochschulkliniken (s. 7151 15, 7159 70) Büro- und Verwaltungsgebäude (s. 7153) Laboratoriumsgebäude als Produktionsstätten (s. 7157 19) Hochschulgebäude (s. 7159 3) Museen, Bibliotheken (s. 7159 5) Medizinische Behandlungsinstitute, Gebäude für Heilbäder oder die Gesundheitspflege (s. 7159 70) ---------- 59) Ohne Hochschulgebäude.
Gebäude für Forschungszwecke (ohne Hochschulgebäude)