Hierzu gehören: Aquariengebäude Gebäude für Tierhaltung in zoologischen Gärten Gebäude für Pflanzenhaltung in botanischen Gärten Gewächshäuser in botanischen Gärten Käfiggebäude Orangerien Terrariengebäude Vogelhäuser Volieren Pflanzenhäuser in botanischen Gärten
Hierzu gehören nicht: Landwirtschaftlichen Betriebsgebäude (s. 7155 00)
Gebäude für Tier- und Pflanzenhaltung in zoologischen und botanischen Gärten