Kultgebäude sind Nichtwohngebäude, die kultischen Zwecken dienen. Hierzu gehören: Andachtsgebäude Aussegnungshallen Basiliken Bethäuser Denkmalgebäude Dome Einsegnungshallen Erinnerungsstätten als Gebäude Friedhofshallen und -kapellen Kapellen Kathedralen Kirchen Klosterkirchen Krematorien Kultgebäude Leichenhallen Leichenschauhäuser Mahnmalbauten als Gebäude Moscheen Münster Synagogen Tempel Wallfahrtskirchen
Hierzu gehören nicht: Wohnheim (s. 7117) Klöster (s. 7151 91) Büro- und Verwaltungsgebäude (s. 7153) Kindertagesstätten (s. 7159 1) Schulgebäude (s. 7159 2) Hochschulgebäude (s. 7159 3)
Kirchen und sonstige Kultgebäude, a. n. g.