Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014)




717 Behelfsmäßige Nichtwohnbauten

Behelfsmäßige Nichtwohnbauten sind (selbstständig  benutzbare überdachte Hochbauten, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, und die nur für begrenzte Dauer errichtet sind. Hierzu zählen nicht für begrenzte Dauer errichtete Hochbauten, die Wohnzwecken dienen. Der Anteil der Wohnfläche an der Gesamtnutzfläche ist dabei ohne Bedeutung.

Hierzu gehören:

Ausstellungskioske 65)
Gartenlauben 65)
Hütten 65)
Kioske 65)
Lauben 65)
Messekioske 65)
Messepavillons 65)
Pavillons 65)
Schuppen 65)
Traglufthallen 65)
Unterstellbauten 65)
Hierzu gehören nicht:

Nichtwohngebäude (s. 715)
Imbisshallen als Gaststättengebäude ohne Beherbergung (s. 7157 71)
Freistehende selbständige Konstruktionen (s. 719)


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65) Soweit behelfsmäßige Nichtwohnbauten.
SchlüsselTitel
7111 1Einfamilienhäuser (Wohngebäude mit einer Wohnung)
7130Unterkünfte
719Freistehende selbständige Konstruktionen

Gegenüberstellung

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Langtitel

Behelfsmäßige Nichtwohnbauten

2Untergruppe

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