Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020 (KldB 2010, V. 2020)




7212 Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe

Inhalt:


Angehörige dieser Berufe analysieren die wirtschaftliche Situation von Kunden und Kundinnen und beraten sie in Vorsorge-, Anlage-und Finanzierungsfragen. Sie entwickeln Anlage- und Finanzierungsmodelle, vermitteln Geld- und Wertpapiergeschäfte, wickeln diese ab und entwerfen neue Finanzierungs- und Beratungskonzepte.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Zielgruppen analysieren und bei diesen qualifizierte Beratungen im Finanzierungs- und Investmentbereich durchführen 


bestehende Kunden und Kundinnen betreuen sowie Neukunden und -kundinnen akquirieren 


den individuellen Anlage- und Investitionsbedarf ermitteln und auf dessen Grundlage Finanzdienstleistungen anbieten, Verträge aushandeln 


Geld-, Devisen-, Edelmetall- und Wertpapiergeschäfte vermitteln und abwickeln 


Aktien und Aktienmärkte beobachten, Analysen erstellen und rechtzeitig Käufe oder Verkäufe von z. B. Wertpapieren tätigen 


Anlage- und Finanzierungsmodelle entwickeln, Kapitalmarkt- und Branchenanalysen erstellen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:


72122 Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten


72123 Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe – komplexe Spezialistentätigkeiten


72124 Anlageberater/innen und sonstige Finanzdienstleistungsberufe – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


7230 Berufe in der Steuerberatung
SchlüsselTitel
7230Berufe in der Steuerberatung

Gegenüberstellung

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Stichwörter

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Kurztitel

Anlageberater u. sonst. Finanzdienstl.

4Berufsuntergruppe

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