Inhalt:
Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Verwaltung. Sie überwachen die Tätigkeiten in Verwaltungseinrichtungen, leiten Ämter oder vertreten z. B. die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber einem Gastland.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Verwaltungstätigkeiten und Arbeitsabläufe koordinieren und überwachen, Mitarbeiter/innen anleiten, strategische Planung mit allen beteiligten Parteien abstimmen
organisatorische, verwaltungstechnische und betriebswirtschaftliche Aufgaben koordinieren und überwachen, z. B. Entscheidungen vorbereiten und umsetzen
Personalangelegenheiten bearbeiten, z. B. die Personalplanung und -koordination durchführen und bei der Beurteilung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mitwirken
ein Amt, eine Dienststelle oder Verwaltungseinrichtung verantwortlich leiten, die Verwaltungsgeschäfte führen, koordinieren und überwachen
Ziele und Leitlinien für die einzelnen Sachgebiete, Bereiche oder Abteilungen eines Amtes, einer Verwaltungseinrichtung gemäß staatlicher Bestimmungen und Politiken vorgeben
sicherstellen, dass die Aufgaben eines Amtes, einer Verwaltungseinrichtung ordnungsgemäß wahrgenommen werden
das Amt, die Verwaltungseinrichtung nach außen vertreten
den Haushalt planen und überwachen, über die zweckmäßige Verwendung von Finanz- und Sachmitteln entscheiden
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen:
73293 Aufsichtskräfte – Verwaltung
73294 Führungskräfte – Verwaltung
Nicht einzubeziehende Positionen:
7149 Aufsichtskräfte – Büro und Sekretariat