Land- und forstwirtschaftliche Wege sind Verkehrswege, die in erster Linie dazu dienen, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu erschließen. Hierzu gehören: Feldwege Landwirtschaftliche Wege Forstwirtschaftliche Wege Waldwege Wirtschaftswege (soweit land- und forstwirtschaftliche)
Hierzu gehören nicht: Garten- und Parkanlagen (s. 7575 00)
Land- und forstwirtschaftliche Wege