Hierzu zählen alle Tiefbauten, die dem ruhenden Straßenverkehr dienen. Hierzu gehören: Abstellplätze Behördenparkplätze Betriebsparkplätze Omnibusparkplätze Parkplätze
Hierzu gehören nicht: Tiefgaragen (s. 7157 4) Hofflächen, Warenlagerplätze (s. 7590 00)
Park- und Abstellplätze