Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014)




7513 Bahnkörper u.a. Tiefbauten für Schienenbahnen (ohne Tunnel, Brücken, Hochbahnkonstruktionen)

Hierzu zählen alle Tiefbauten (ohne Tunnel, Brücken, Hochbahnkonstruktionen), die dem Schienenverkehr dienen. Zum Bauwerk gehören: Gleis- und Schienenanlagen, Dämme, Gräben, Böschungsbefestigungen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Oberleitungen, Beleuchtungs- und Signalanlagen.

Hierzu gehören:

Abstellgleisanlagen
Bahnsteige
Bahnsteigunter- und -überführungen (unter 2m lichter Weite) 
Eisenbahngleisanlagen
Gleisanlagen
Rangiergleisanlagen
Schienenwege
S-Bahntiefbauten
Straßenbahntiefbauten
U-Bahntiefbauten
Weichenanlagen
Hierzu gehören nicht:

Verkehrsgebäude (s. 7157 4)
Tunnel für Schienenbahnen (s. 7514 70)
Brücken für Schienenbahnen, Hochbahnkonstruktionen (s. 7515 70)
SchlüsselTitel
7519Fernmeldeleitungen, Fernmelde-, Radar- und Fernsehmaste u. a. Tiefbauten der Telekommunikation

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Bahnkörper u.a. Tiefbauten für Schienenbahnen (ohne Tunnel, Brücken, Hochbahnkonstruktionen)

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