Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014)




7515 1 Straßenbrücken (ohne Brücken von land- und forstwirtschaftlichen Wegen), Hochstraßen

Straßenbrücken sind Überführungen einer Straße oder eines Weges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder eine Erdmulde mit einer lichten Weite zwischen den beiden Widerlagern von 2 und mehr Metern. Hierzu zählen auch Hochstraßen.

Hierzu gehören:

Brücken 1)
Fußgängerüberwege
Hochstraßen
Hochkreisel
Kombinierte  Straßen- und Schienenbahnbrücken
Straßenüberführungen
Viadukte 1)
Hierzu gehören nicht:

Überführungen unter 2 Meter lichter Weite von Straßen (s. 7511 10)
Brücken von land- und forstwirtschaftlichen Wegen (s. 7515 40)
Schienenbahnbrücken (s. 7515 70)


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1) Soweit Straßenbrücken.

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Straßenbrücken (ohne Brücken von land- und forstwirtschaftlichen Wegen), Hochstraßen

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