Brücken für Schienenbahnen sind Überführungen eines Schienenweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder eine Erdmulde mit einer lichten Weite zwischen den Widerlagern von 2 und mehr Metern. Hierzu zählen auch Hochbahnkonstruktionen. Hierzu gehören: Eisenbahnbrücken Hochbahnkonstruktionen Kabinenbahnen (soweit Hochbahnkonstruktionen) Schienenbahnbrücken Schwebebahnen Seilbahnen Sessellifte Skilifte Straßenbahnbrücken Überführungen 2) Viadukte 2)
Hierzu gehören nicht: Überführungen unter 2 Meter lichter Weite von Schienenbahnen (s. 7513 00) Kombinierte. Straßen- und Schienenbahnbrücken (s. 7515 10) ---------- 2) Soweit Brücken für Schienenbahnen.
Brücken für Schienenbahnen, Hochbahnkonstruktionen