Zu den Start- und Landebahnen gehören u.a. die Rollbahnen, Dämme. Gräben, Entwässerungsanlagen, Seiten- und Sicherheitsstreifen, Signal- und Beleuchtungsanlagen. Hierzu gehören: Hubschrauberlandeplätze Landebahnen Landepisten Rollbahnen Rollfelder Startbahnen Startpisten
Hierzu gehören nicht: Empfangsgebäude, Hangars (s. 7157 45 und 7157 49) Gebäude der Telekommunikation (s. 7157 47)
Start- und Landebahnen für Flugzeuge