Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014)




7519 Fernmeldeleitungen, Fernmelde-, Radar- und Fernsehmaste u. a. Tiefbauten der Telekommunikation

Mit Ausnahme der Gebäude und behelfsmäßigen Nichtwohnbauten zählen hierzu alle Bauwerke, die der Telekommunikation dienen.

Hierzu gehören:

Fernmeldeleitungen, oberirdisch
Fernmeldeleistungen, unterirdisch
Fernmeldemaste
Fernsehmaste
Freileitungen 5)
Kabelfernsehleitungen
Radarmaste
Rohrpostleitungen 5)
Schaltanlagen 5)
Telefonleitungen
Tiefbauten für den Warndienst im Feuer- und Katastrophenschutz
Hierzu gehören nicht:

Fernsehtürme u.a. Gebäude der Telekommunikation (s. 7157 47)
Tiefbauten für Verkehrssignalanlagen (s. 7511 - 7517)
Tiefbauten für die Elektrizitätsverteilung (s. 7532 00)
   


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5) Soweit Tiefbauten der Telekommunikation

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Fernmeldeleitungen, Fernmelde-, Radar- und Fernsehmaste u. a. Tiefbauten der Telekommunikation

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