Mit Ausnahme der Gebäude und behelfsmäßigen Nichtwohnbauten zählen hierzu alle Bauwerke, die der Elektrizitätsverteilung dienen. Hierzu gehören: Erdkabelleitungen 6) Fernleitungen 6) Freileitungen 6) Freileitungsmaste 6) Freiluftumspannwerke Hochspannungsleitungen 6) Kabelleitungen, unterirdische 6) Niederspannungsleitungen 6) Umspannwerke, auch unterirdische
Hierzu gehören nicht: Tiefbauten für die Telekommunikation (s. 7519 00) ---------- 6) Soweit Tiefbauten für die Elektrizitätsverwaltung.
Tiefbauten für die Elektrizitätsverteilung