Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014)




7536 Unterirdische Kraftstofflager und Gasbehälter

Hierzu zählen alle Tiefbauten, die der Lagerung von Kraftstoffen bzw. Gasen dienen, sofern sie nicht als Teil eines Gebäudes anzusehen sind.

Hierzu gehören:

Gasbehälter 8) (auch angeböscht)
Kraftstofflager 8) (auch angeböscht)
Tankanlagen 8)
Treibstofflager 8) (auch angeböscht)
Hierzu gehören nicht:

Oberirdische Kraftstofflager, Gasbehälter u. ä. freistehende selbständige Konstruktionen (s. 7190 00)


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8) Unterirdisch.

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Langtitel

Unterirdische Kraftstofflager und Gasbehälter

3Klasse

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