Hierzu zählen alle Tiefbauten, die der Gewinnung, Speicherung, Aufbereitung und Verteilung von Trink- und Brauchwasser dienen. Hierzu zählen nicht landwirtschaftliche Wasserbauten. Hierzu gehören: Aufbereitungsanlagen für Trinkwasser 9) Brunnen Fassungen von Oberflächenwasser 9) Filteranlagen 9) Flusswasserfassungen 9) Quellwasserfassungen 9) Rohrleitungen 9) Sammler 9) Seewasserfassungen 9) Tiefwasserbehälter Trinkwasseraufbereitungsanlagen Versuchsbohranlagen 9) Wasseraufbereitungsanlagen 9) Wassergewinnungsanlagen 9) Wasserleitungen Wasserspeicher 9) Wassertürme 9) Wasserverteilungsanlagen Wasserwerke 9)
Hierzu gehören nicht: Wasserwerke, Hochbehälter, Pumpwerke als Gebäude (s. 7157 13) Talsperren (s. 7517 00) Landwirtschaftliche Wasserbauten (s. 7555 00) ---------- 9) Soweit Tiefbauten für Wasserversorgungsanlagen.
Tiefbauten für Wasserversorgungsanlagen