Zu den Tiefbauten für Abwasseranlagen zählen alle Tiefbauten, die der Ableitung, Behandlung und Beseitigung von Abwasser dienen. Hierzu gehören: Abwasserleitungen Düker 10) Filteranlagen 10) Kanalisation Kläranlagen Klärwerke Rohrnetze 10) Sammler 10) Senkgruben Senklöcher
Hierzu gehören nicht: Entwässerungsanlagen (je nach Zugehörigkeit) Klärwerke und -anlagen als Gebäude (s. 7157 14) ---------- 10) Soweit Tiefbauten für Abwasseranlagen.
Tiefbauten für Abwasseranlagen