Landeskulturbauten sind Tiefbauten, die der Verbesserung, Umwandlung, Gewinnung bzw. Erhaltung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen dienen. Zu den Landeskulturbauten gehören auch Tiefbauten, die der Erhaltung bzw. Gestaltung der Landschaft dienen. Zu den Bauleistungen, die bei der Erstellung von Landeskulturbauten anfallen, zählen nicht Pflanz-, Saat- u. a. gärtnerische Arbeiten.
Landeskulturbauten