Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014)




7551 Tiefbauten an nicht schiffbaren Gewässern

Hierzu zählen alle Tiefbauten, die der Regulierung oder Verlegung von nicht schiffbaren Flüssen, Bächen, Seen u. ä. Gewässern dienen.

Hierzu gehören:

Bachbettregulierungen, Bachbettverlegungen, Bachbettverrohrungen
Buhnen 11)
Dämme 11)
Flussbettregulierungen 11)
Hochwasserschutzbauten 11)
Regelanlagen 11)
Stauanlagen und -werke 11)
Stauseen 11)
Tiefbauten für die Beseitigung von Hochwasserschäden 11)
Uferbefestigungen 11)
Vorfluter 11)
Wasserlaufregulierungsbauten 11)
Wehre 11)
Wildbachverbauungen
Hierzu gehören nicht:

Fischteiche (s. 7555 00)
Freibäder an natürlichen Gewässern (s. 7571 50)


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11) Soweit von nicht schiffbaren Gewässern.

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Tiefbauten an nicht schiffbaren Gewässern

3Klasse

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