Hierzu zählen alle Tiefbauten, die dem Küstenschutz bzw. der Landgewinnung und -erhaltung an der Küste dienen. Hierzu gehören: Deiche 12) Deichsiele 12) Dünenschutzbauten Hochwasserschutzbauten 12) Landgewinnungsbauwerke Werke 12)
Hierzu gehören nicht: Freibäder an natürlichen Gewässern ( s. 7571 50) ---------- 12) Soweit Küstenschutztiefbauten.
Küstenschutz-, Landgewinnungs- u. ä. Tiefbauten