Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978 (SB 1978, Vers. 2014)




7575 Tiefbauten für andere Freizeitzwecke

Hierzu zählen - mit Ausnahme der Tiefbauten für Sportzwecke - alle Tiefbauten, die unmittelbar Freizeitzwecken dienen.

Zu den Bauleistungen, die bei der Erstellung von Tiefbauten für Freizeitzwecke anfallen, zählen nicht Pflanz-, Saat- u. a. gärtnerische Arbeiten.

Hierzu gehören:

Autokinos
Botanische Gärten 18)
Campingplätze 18)
Erlebnispark 18)
Festplätze
Freilichtbühnen
Freilichtkinos
Gartenanlagen 18)
Kurparks 18)
Parkanlagen 18)
Spielplätze 18)
Tiergärten 18)
Tierparks 18)
Zeltplätze 18)
Zoologische Gärten 18)
Hierzu gehören nicht:

Gebäude für Tier- und Pflanzenhaltung in zoologischen und botanischen Gärten
 (s. 7159 57)
Landeskulturbauten (s. 755)


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18) Soweit Tiefbauten für andere Freizeitzwecke.

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Tiefbauten für andere Freizeitzwecke

3Klasse

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