Hierzu gehören: Bergwerkliche Tiefbauten Denkmäler als Tiefbauten Erinnerungsstätten als Tiefbauten Familiengrüfte Hofflächen Kraftfahrerübungsanlagen Mahnmalbauten als Tiefbauten Schachtbauten des Bergbaus Stollenbauten des Bergbaus Tiefbauten für wissenschaftliche Zwecke, a. n. g. Verkehrsübungsanlagen Verkehrsübungsplätze Verteidigungstiefbauten, a. n. g. Warenlagerplätze
Hierzu gehören nicht: Denkmalgebäude (s. 7159 6) Freistehende selbständige Konstruktionen (s. 7190 00) Park- und Abstellplätze (s. 7512 00)
Sonstige Tiefbauten, a. n. g.